Verordnung mitbringen
Bitte bringen Sie die ärztliche Verordnung spätestens zum ersten Behandlungstermin mit. Ohne gültige Verordnung kann keine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen.
Bitte bringen Sie die ärztliche Verordnung spätestens zum ersten Behandlungstermin mit. Ohne gültige Verordnung kann keine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen.
Heilmittelverordnungen müssen in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden. Wenn ein dringlicher Behandlungsbedarf vermerkt ist, kann eine kürzere Frist gelten.
Bitte prüfen Sie Name, Geburtsdatum, Heilmittel, Anzahl der Behandlungen, Arztstempel und Unterschrift. Fehler sollten vor Behandlungsbeginn durch die Praxis oder Arztpraxis geklärt werden.
Bei gesetzlich Versicherten kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen, sofern keine Befreiung vorliegt. Bringen Sie eine vorhandene Befreiung bitte mit.
Hausbesuche müssen ärztlich verordnet sein. Wenn auf Ihrer Verordnung ein Hausbesuch angegeben ist, sprechen wir mit Ihnen die Terminplanung und Versorgung im Raum Nordkirchen und Umgebung ab.
Melden Sie sich vor dem ersten Termin. Wir sagen Ihnen, welche Angaben wir zur Terminplanung benötigen.
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