Rezepte

Wichtiges zu Verordnungen

Verordnung mitbringen

Bitte bringen Sie die ärztliche Verordnung spätestens zum ersten Behandlungstermin mit. Ohne gültige Verordnung kann keine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen.

Beginnfrist beachten

Heilmittelverordnungen müssen in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden. Wenn ein dringlicher Behandlungsbedarf vermerkt ist, kann eine kürzere Frist gelten.

Angaben prüfen

Bitte prüfen Sie Name, Geburtsdatum, Heilmittel, Anzahl der Behandlungen, Arztstempel und Unterschrift. Fehler sollten vor Behandlungsbeginn durch die Praxis oder Arztpraxis geklärt werden.

Gesetzliche Zuzahlung

Bei gesetzlich Versicherten kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen, sofern keine Befreiung vorliegt. Bringen Sie eine vorhandene Befreiung bitte mit.

Hausbesuche

Hausbesuche müssen ärztlich verordnet sein. Wenn auf Ihrer Verordnung ein Hausbesuch angegeben ist, sprechen wir mit Ihnen die Terminplanung und Versorgung im Raum Nordkirchen und Umgebung ab.

Unsicher bei Ihrem Rezept?

Melden Sie sich vor dem ersten Termin. Wir sagen Ihnen, welche Angaben wir zur Terminplanung benötigen.

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